Finger weg! von der Ausbildungsvergütung!
Die IG Metall Jugend Baden-Württemberg kämpft seit jeher für sichere Ausbildungsplätze, sichere Vergütungen und Perspektiven für junge Menschen.
In der momentanen Situation drohen mehrere Unternehmen mit der Kündigung von Auszubildenden. Teile der Kammern und viele Arbeitgeberverbände erhöhen den Druck auf die Bundespolitik, den § 19 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) auszusetzen, der die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung von bis zu sechs Wochen bei Ausfall der Ausbildung sichert. Damit hätten Auszubildende im Falle der Kurzarbeit bis zu 40 % weniger Vergütung. Das hat massive Auswirkungen auf das Leben der Auszubildenden, die Miete, Verpflegung, ÖPNV-Ticket, Versicherungen u. v. m. zahlen müssen.
Auszubildende erhalten je nach Branche unterschiedliche Vergütungen. Diese werden u. a. von der IG Metall erkämpft und in Tarifverträgen festgeschrieben. Eine gesetzliche Änderung im BBiG würde dazu führen, dass nicht nur Auszubildende in besser bezahlten Branchen einen harten Vergütungsverlust hinnehmen müssen, sondern auch Auszubildende in Klein- und Kleinstunternehmen ohne jeglichen Schutz durch Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Betriebsräte oder Tarifverträge.
Der § 19 BBiG entfaltet seine Funktion nur in absoluten Ausnahmesituationen. Vorher ist der Ausbildungsbetrieb in der Pflicht alles zu unternehmen, um die Ausbildung aufrecht zu erhalten. Diese Pflicht zur Ausbildung kann nicht leichtfertig vernachlässigt werden!
Sollte die Ausbildung doch ausfallen, bietet dieser Paragraf ein Stück weit Sicherheit für diejenigen, die in den Betrieben bei der Entgeltverteilung am geringsten profitieren. Genau in dieser Situation den Paragrafen zu streichen, wäre ein fragwürdiges Signal und würde die Auszubildenden nur noch mehr verunsichern.
Zudem wurde in den Studienverträgen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) diese Formulierung aus dem BBiG meist direkt übernommen. Dadurch ist zu befürchten, dass eine gesetzliche Änderung Einfluss auf die Vertragsinhalte zukünftiger DHBW-Studierender hätte und diese verschlechtert würde.
Wir fordern
- die Arbeitgeber auf, von jedweden Versuchen, den § 19 BBiG streichen zu wollen, abzusehen und jeden Versuch zu unterlassen, Auszubildende in dieser Situation zu kündigen.
- die Bundesregierung auf, Lösungen zu erarbeiten, die keine Minderung der Ausbildungsvergütung zur Folge haben. Vorhaben, diese ohne Ausgleich zu kürzen, bringen Auszubildende in finanzielle Notlagen, welche wir als Gewerkschaftsjugend stark verurteilen.
Betriebe, die sich durch Krisen zu der Entscheidung gezwungen sehen, Auszubildenden aufgrund der finanziellen Belastung kündigen zu müssen, müssen staatliche Förderungen erhalten. Nur so können die duale Ausbildung sowie Perspektiven für junge Beschäftigte nachhaltig gesichert werden.
Bildung darf insbesondere in der aktuellen Corona-Krise nicht zu kurz kommen, damit wir auch danach noch zukunftsfähig agieren können.
Das Beste für Alle!
Anhang: 2020_04_03-BBiG-Positionspapier